Vorstandswahlen 2027–2031

Das oberste Organ der Zuger Pensionskasse setzt sich aus acht Vorstands-mitgliedern zusammen. Vier Mitglieder nehmen die Interessen der Arbeitgebenden wahr. Weitere vier Mitglieder vertreten die Arbeitnehmenden. Die Amtsperiode des aktuellen Vorstands der Zuger Pensionskasse endet am 31. März 2027.
Neues Wahlverfahren
Im Hinblick auf die Neuwahlen für die Amtsperiode April 2027 bis März 2031 wurde das Wahlreglement überarbeitet und das Wahlverfahren vereinfacht.
Wahl der Arbeitnehmendenvertretung
Für die neue Amtsperiode stellen sich alle aktuellen Vorstandsmitglieder zur Wiederwahl:
- Pascal Aeschlimann, Leiter Abteilung Finanzen, Gemeinde Walchwil
- Cornelia Andermatt Steiner, Bildungsverantwortliche Pflege, Zuger Kantonsspital
- Simon Saxer, Lehrer Sekundarstufe 1, Gemeinde Hünenberg
- Christoph Schwerzmann, Teamleiter Konkursamt, Kanton Zug
Unabhängig von den Kandidaturen dieser Vorstandsmitglieder steht die Möglichkeit für ein Vorstandsamt bei der Zuger Pensionskasse allen aktiven versicherten Personen offen. Das Anforderungsprofil muss erfüllt sein. Ebenfalls müssen 20 Wahlberechtigte die Kandidatur unterstützen.
Kandidaturen können vom 1. September bis am 30. Oktober 2026 eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist prüft der Personal- und Wahlausschuss der Zuger Pensionskasse die eingegangenen Kandidaturen. Bei höchstens vier gültigen Kandidaturen erfolgt eine stille Wahl. Übersteigt die Zahl der gültigen Kandidaturen die vier zu besetzenden Sitze, findet eine Wahl statt. Wahlberechtigt sind alle Personen, welche per 1. Oktober 2026 bei der Zuger Pensionskasse aktiv versichert sind. Informationen zum Wahlvorgang folgen zu gegebener Zeit.
Wahl der Arbeitgebendenvertretung
Von den vier Mitgliedern der Arbeitgebendenvertretung werden weiterhin zwei Personen durch den Regierungsrat und zwei Personen durch die vertraglich angeschlossenen Arbeitgebenden gewählt.
Für die neue Amtsperiode stellt sich Serge Wilhelm, Geschäftsführer Spitex Kanton Zug, zur Wiederwahl. Marianne Lüthi kandidiert nicht mehr.
Wahlvorschläge können durch die Arbeitgebenden vom 1. September bis am
30. Oktober 2026 eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist prüft der Personal- und Wahlausschuss der Zuger Pensionskasse die eingegangenen Wahlvorschläge. Bei höchstens zwei gültigen Kandidaturen erfolgt eine stille Wahl. Übersteigt die Zahl der gültigen Wahlvorschläge die zwei zu besetzenden Sitze, findet eine Wahl statt. Wahlberechtigt sind alle Arbeitgebenden, welche per 1. Oktober 2026 bei der Zuger Pensionskasse vertraglich angeschlossen sind. Informationen zum Wahlvorgang folgen zu gegebener Zeit.
Weitere Informationen
Betroffene Arbeitnehmende und Arbeitgebende werden von der Zuger Pensionskasse direkt informiert. Darin finden sich die notwendigen Unterlagen für eine Kandidatur bzw. einen Wahlvorschlag.