Glossar

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A

AHV

Eidg. Alters- und Hinterlassenenversicherung. Obligatorische soziale Vorsorge in der Schweiz und Teil des eidg. Sozialversicherungsnetzes.

Aktive, aktive Versicherte

Erwerbstätige Versicherte

Anrechenbarer Lohn

Der anrechenbare Lohn entspricht dem AHV-pflichtigen Jahreslohn. Er wird erstmals bei der Aufnahme in die Kasse und danach auf Beginn jedes Kalenderjahres festgesetzt und bildet die Basis für die Berechnung des versicher

Autonome Kasse

Vorsorgeeinrichtung, welche neben der Anlage des Vermögens auch die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität selber vornimmt.

B

Barwert

Geldbetrag, der zu einem bestimmten Zeitpunkt dem Wert von künftigen Leistungen oder Beiträgen entspricht.

Beitragsprimat

Die Beitragshöhe wird reglementarisch zu einer Bezugsgrösse (z.B. versicherter Lohn) festgelegt. Die Höhe der Altersleistung wird aufgrund des Sparguthabens beim Altersrücktritt ermittelt.

BVG

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Rahmengesetz, das sämtliche minimal zu erfüllenden Bestimmungen enthält.

BVV 2

Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Diese enthält die Ausführungsbestimmungen zu den Bestimmungen des BVG.

C

Case Management

Case Management zielt darauf ab, einem Hilfe suchenden Menschen frühzeitig eine neutrale Fachperson, einen sogenannten Case Manager, zur Seite zu stellen.

D

DCF-Methode

Discounted Cash-Flow-Methode. Der Verkehrswert bzw. Marktwert einer Immobilie bestimmt sich aus dem Barwert aller erwarteten, zukünftigen Zahlungsströme (Cash-Flows), die risikogerecht diskontiert werden.

Deckungsgrad

Bezeichnet das Verhältnis zwischen vorhandenem Vermögen und sämtlichen heutigen und zukünftigen Verpflichtungen per Stichtag. Von einer Unterdeckung spricht man, wenn das Vermögen kleiner ist als die Summe aller Verpflic

Deckungskapital

Als Deckungskapital oder Vorsorgekapital werden die Rückstellungen bezeichnet, die zur Erfüllung der zukünftigen Verpflichtungen gebildet werden.

F

Freizügigkeitskonto

Sperrkonto bei einer Freizügigkeitsstiftung bzw. Bank zur Aufnahme und zum Erhalt der Freizügigkeitsleistung bei Austritt aus der bisherigen Vorsorgeeinrichtung.

Freizügigkeitsleistung (FZL)

Betrag, der einer versicherten Person beim Austritt aus der Pensionskasse zusteht. Die FZL entspricht dem vorhandenen und verzinsten Sparkapital im Zeitpunkt des Austritts bzw. den Mindestleistungen nach FZG.

Freizügigkeitspolice

Versicherungspolice zur Aufnahme und Erhaltung der Freizügigkeitsleistung.

Freizügigkeitsstiftung

Freizügigkeitsstiftungen dienen dem Zweck, Freizügigkeitsvermögen von einzelnen Arbeitnehmern, die ihre Freizügigkeitsleistung weder bei der alten Vorsorgeeinrichtung belassen noch bei einer neuen einbringen können, zu v

FZG

Freizügigkeitsgesetz, das im Rahmen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge die Ansprüche der Versicherten im Freizügigkeitsfall regelt.

H

Hedge Funds

Hedge Funds sind Investmentfonds, die bezüglich ihrer Anlagepolitik sehr geringen gesetzlichen oder sonstigen Beschränkungen unterliegen. Sie streben unter Verwendung sämtlicher Anlageformen möglichst hohe absolute Erträ

K

Kapitalbezug

Versicherte Personen können anstelle der Altersrente das Sparkapital ganz oder teilweise als Alterskapital beziehen. Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Versicherten ist das Gesuch vom Ehepaar bzw. den beiden Partnern gemeinsam zu unterzeichnen.

Kapitaldeckungsverfahren

Ausrichtung der Leistungen aus einem während der Versicherungsdauer gebildeten Vorsorgekapital.

Koordinationsabzug

Durch Verminderung des AHV-Jahreslohns um den Koordinationsabzug wird der versicherte Lohn ermittelt. Der Koordinationsabzug beträgt 25% des AHV-Jahreslohnes, höchstens jedoch 7/8 der maximalen AHV-Altersrente.

P

Parität, paritätisch

Zahlenmässig gleich starke Vertretung der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden im Vorstand, dem obersten Organ der Pensionskasse.

Performance

Ausdruck für die Wertveränderung von Kapitalanlagen unter Berücksichtigung von Ertragsausschüttungen, Kursveränderungen und Mittelzu- und -abflüssen.

Private Equity

Direkte oder indirekte Beteiligungen an nicht börsenkotierten Unternehmen.

Q

Quellensteuer

Unmittelbar an der Quelle erhobene Steuer für Renten- und Kapitalleistungen. Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz unterliegen der Quellensteuer.

R

Raiting

Englischer Fachausdruck für die bonitätsmässige Einstufung von Kreditnehmern und der von ihnen herausgegebenen Wertpapiere (z.B. Anleihens-Rating für die Einstufung von Obligationen). Anerkannte Rating-Agenturen sind Sta

S

Sicherheitsfonds

Die Stiftung Sicherheitsfonds garantiert die Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen bei deren Zahlungsunfähigkeit bis zu einem gesetzlich definierten Maximalanspruch. Sie richtet zudem Leistungen an Kassen mit ungünstiger

Spargutschriften

Gutschriften auf das Sparguthaben der Versicherten, ausgedrückt in Prozenten des versicherten Lohnes.

Sparkapital

Entspricht der Summe aller bis zum Stichtag gutgeschriebenen Sparbeiträge, eingebrachten Eintrittsleistungen und freiwilligen Einlagen einschliesslich der Zinsen.

T

Todesfallkapital

Einmalige Leistung, die im Todesfall einer versicherten Person an Hinterbliebene erbracht wird, sofern keine Renten beansprucht werden können.

U

Überbrückungsrente

Temporäre Renten, die in der Zeit zwischen der Pensionierung und dem Einsetzen der AHV-Rente gewährt werden.

Umwandlungssatz

Prozentsatz zur Berechnung der jährlichen Rente aufgrund des vorhandenen Sparguthabens.

V

Versicherter Lohn

Lohnanteil, auf dem die Beiträge und die Risikoleistungen bei ihrer Fälligkeit berechnet werden. Er entspricht dem anrechenbaren Lohn abzüglich Koordinationsabzug.

W

Wohneigentumsförderung (WEF)

Im Rahmen des Wohneigentumsförderungsgesetzes vorgesehene Möglichkeit zum Vorbezug resp. zur Verpfändung von Vorsorgekapital zum Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum.