
Teuerungsausgleich auf Renten
Seit dem 1.1.2014 wird ein Rententeuerungsfonds geführt, aus welchem zukünftige Rentenanpassungen finanziert werden können. Die Arbeitgebenden finanzieren diesen Fonds mit einem Beitrag in der Höhe von 0.5 % der versicherten Löhne ihres Versichertenbestands. Insgesamt stehen somit pro Jahr ca. 2.5 Mio. Franken zur Verfügung. Über die Ausrichtung von Leistungen aus dem Teuerungsfonds entscheidet der Vorstand.
Hinterlassenen- und Invalidenrenten werden mindestens nach den Bestimmungen des BVG der Preisentwicklung angepasst.
Für das Jahr des Rentenbeginns wird keine Teuerungszulage ausbezahlt, sofern der versicherte Lohn bereits der Teuerung angepasst wurde.