Finanzierung

Die Durchführung der beruflichen Vorsorge ist eine gemeinsame Aufgabe der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Die Finanzierung erfolgt nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Derjenige Teil der Beiträge, der für die Finanzierung der Altersleistungen bestimmt ist (die Sparbeiträge), wird angespart und für jeden Versicherten separat als Sparkapital ausgewiesen. Im Zeitpunkt der Pensionierung wird das Sparkapital entweder in eine Altersrente umgewandelt oder kann in Kapitalform bezogen werden. 


Der versicherte Jahreslohn entspricht dem massgebenden Jahreslohn, vermindert um den Koordinationsabzug. Dieser beträgt 25% des massgebenden Jahreslohns und wird begrenzt auf 7/8 der maximalen AHV-Altersrente von derzeit CHF 25’725. Beispiel: Bei einem massgebenden Jahreslohn von CHF 80 000 beträgt der versicherte Lohn CHF 60 000.

Beiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden
Arbeitnehmende und Arbeitgebende zahlen altersabhängige Sparbeiträge. Die Risikobeiträge und die ausschliesslich durch die Arbeitgebenden finanzierten Umlagebeiträge und Beiträge an den Teuerungsfonds sind hingegen altersunabhängig. Die Beiträge berechnen sich in Prozenten des versicherten Jahreslohnes und sind abhängig vom gewählten Vorsorgeplan. Die jährliche Spargutschrift beträgt so je nach Alter zwischen 10.0% und 26.0%.

Versicherter Lohn, Beiträge und Spargutschriften

Nein, der Anteil am Lohn, der bereits im Rahmen der 1. Säule (AHV/IV) versichert ist, soll nicht oder nur teilweise ein zweites Mal versichert werden. Deshalb wird vom massgebenden Jahreslohn (gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart) ein sogenannter Koordinationsbetrag abgezogen. Dieser Abzug beträgt bei der Zuger Pensionskasse 25% und wird begrenzt auf den Betrag des BVG-Koordinationsabzuges (aktuell CHF 25 725). Der massgebende Jahreslohn abzüglich des Koordinationsbetrags ergibt den versicherten Jahreslohn. Dieser ist massgebend für die Berechnung der Beiträge und der Risikoleistungen der Zuger Pensionskasse.

Beispiel:
CHF  60 000   Massgebender Jahreslohn
CHF -15 000   Koordinationsabzug 25%
CHF  45 000   Versicherter Jahreslohn

Zusammen mit den Eintrittsleistungen, den freiwilligen Einlagen (Einkäufe) und dem Zins bilden die Sparbeiträge das persönliche Sparkapital. Mit diesem werden die zukünftigen Altersleistungen finanziert. Die Sparbeiträge werden ab dem Folgemonat verzinst, die Eintrittsleistungen und Einlagen ab Eingang. 

Die Risikobeiträge werden laufend eingesetzt für Leistungen an Personen, die invalid werden, sowie für Renten- und Kapitalleistungen an Hinterlassene. Risikobeiträge können darum nicht dem Sparkapital zugerechnet werden. 

Während der Zeit, in der eine Invalidenrente bezogen wird, wird das Sparkapital weitergeäufnet, so wie wenn weiterhin Beiträge bezahlt würden.

Versicherte und Arbeitgebende zahlen altersabhängige Sparbeiträge. Die Risikobeiträge und die ausschliesslich durch die Arbeitgebenden finanzierten Umlagebeiträge (0% - 2%, abhängig vom Deckungsgrad des Vorjahres) sowie die Beiträge an den Teuerungsfonds sind hingegen altersunabhängig. Die Beitragsstruktur sieht für den Standardplan (60A) wie folgt aus*: 

Die Spargutschrift beträgt je nach Alter zwischen 10% und 26% des versicherten Lohns und entspricht den geleisteten Sparbeiträgen. Die der Zuger Pensionskasse angeschlossenen Organisationen und Institutionen mit abweichenden Vorsorgeplänen können andere Beitragssätze haben.

Das Gesetz, das Vorsorgereglement und die Infoblätter finden Sie unter Downloads.