Beendigt eine Person ihr Arbeitsverhältnis vor Alter 58, führt dies zu einem Austritt aus der Pensionskasse. Wird das Arbeitsverhältnis nach dem vollendeten 58. Altersjahr aufgelöst, besteht grundsätzlich Anspruch auf eine vorzeitige Pensionierung.
Melden Sie uns Austritte von Ihrem Mitarbeitenden rechtzeitig via Arbeitgeberportal. Die versicherte Person erhält daraufhin die Austrittsunterlagen mit Anfrage zur Verwendung der Freizügigkeitsleistung.