Ein unbezahlter Urlaub von mehr als 30 Tagen hat Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Ihr Arbeitgeber bzw. ihre Arbeitgeberin ist deshalb verpflichtet, der Zuger Pensionskasse unbezahlten Urlaub von mehr als einem Monat zu melden.
Die obligatorische Versicherung endet mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder dem Wegfall der Versicherungspflicht. Bei einem durch den Arbeitgeber bzw. durch die Arbeitgeberin bewilligten unbezahlten Urlaub von über einem Monat bis maximal 6 Monate Dauer bleibt die Versicherung unverändert in Kraft, falls die eigenen Risikobeiträge und die des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin ungeschmälert geleistet werden. Andernfalls werden die Austrittsleistungen nach Art. 5 Abs. 2 und 4 fällig.
Bei einem Urlaub von einem Monat oder weniger bleibt der Risikoschutz automatisch bestehen und Sie brauchen nichts zu unternehmen.
Für die Dauer des unbezahlten Urlaubs ist zwingend eine Abredeversicherung abzuschliessen.
Die Jahresprämie beträgt 2.5% Ihres versicherten Jahreslohns. Beispiel bei 6 Monaten Urlaub:
CHF 50 000 Versicherter Jahreslohn
CHF 1 250 Jahresprämie 2.5% (50 000 x 2.5%)
CHF 625 Prämie pro rata (1 250/12*6)
Die Risikoversicherung für Tod und Invalidität beginnt am ersten Tag in dem Monat, an dem der Arbeitgeber keine Beiträge mehr an die Pensionskasse einzahlt und wenn die Risikoprämie bezahlt ist.
Die Prämie ist grundsätzlich durch die versicherte Person zu bezahlen und wird durch die Pensionskasse direkt in Rechnung gestellt.
Vor Antritt des unbezahlten Urlaubs – der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit der Überweisung der Prämie
Das persönliche Sparkapital bleibt bei der Kasse und wird verzinst. Für die Dauer des Urlaubs erfolgen keine Spargutschriften.
Ja. Während eines bewilligten unbezahlten Urlaubs können Sie die eigenen und die Sparbeiträge des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin (oder einen Teil davon) leisten. Dieser Betrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin meldet den Urlaub der Pensionskasse. Daraufhin erhalten Sie von uns eine schriftliche Anfrage betreffend Risikoschutz. Mittels dieses Schreibens teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit und bestätigen den Abschluss einer Abredeversicherung.