headerbild

Versicherungsausweis

Alle Versicherten der Zuger Pensionskasse erhalten jeweils im Februar einen neuen Versicherungsausweis. Dieser gibt Auskunft über die aktuellen Finanzierungsgrundlagen, das Sparguthaben und die Leistungen bei Invalidität und Tod.

Auf dem abgebildeten Muster-Ausweis finden Sie bei den blauen Markierungen weitergehende Erklärungen zum Inhalt des Versicherungsausweises.

Vers.-Nr. Bitte bei Fragen zum Versicherungsausweis jeweils angeben. AHV-Bruttolohn Der anrechenbare Lohn entspricht dem AHV-pflichtigen Jahreslohn. Er wird erstmals bei der Aufnahme in die Kasse und danach auf Beginn jedes Kalenderjahres festgesetzt. Im Laufe des Kalenderjahres werden in der Regel nur bedeutende Lohnänderungen im Umfang von mindestens
20% einer Vollbeschäftigung sofort berücksichtigt.
Versicherter Lohn Der versicherte Lohn bildet die Berechnungsgrundlage für die Beiträge und Leistungen. Er entspricht dem anrechenbaren Lohn abzüglich Koordinationsabzug. Der Koordinationsabzug beträgt 25% und wird begrenzt auf 7/8 der maximalen AHV-Altersrente von derzeit CHF 23´940.-- (entspricht dem BVG-Koordinationsabzug). Beiträge Versicherte(r) Die monatlichen Beiträge für die Alters- und Risikoversicherung berechnen sich in Prozenten des versicherten Lohnes. Der Sparbeitrag der versicherten Person beträgt 6.8%. In den nächsten fünf Jahren bleiben die altersunabhängigen Beiträge unverändert. Ab dem sechsten Jahr fallen die Zusatzbeiträge für die Finanzierung der Einmaleinlage für Altersleistungen dahin. Beiträge Arbeitgeber Die monatlichen Beiträge für die Alters- und Risikoversicherung berechnen sich in Prozenten des versicherten Lohnes. Der Sparbeitrag des Arbeitgebers beträgt 11.7%. In den nächsten fünf Jahren bleiben die altersunabhängigen Beiträge unverändert. Ab dem sechsten Jahr fallen die Zusatzbeiträge für die Finanzierung der Einmaleinlage für Altersleistungen dahin. Invalidenrente Die ganze Invalidenrente beträgt 60% des versicherten Lohnes. Mit Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters wird die Invalidenrente abgelöst durch die Altersrente. Solange die versicherte Person Anspruch auf eine Invalidenrente hat, wird ihr das Sparguthaben durch diejenigen jährlichen Spargutschriften zuzüglich Zinsen geäufnet, die sich ergeben würden, wenn sie nicht invalid wäre. Ehegattenrente / Lebenspartnerrente Die Ehegatten- oder Lebenspartnerrente beträgt vor dem Altersrücktritt 45% des aktuellen versicherten Lohnes. Nach dem Altersrücktritt beläuft sich die Ehegattenrente auf 70% der aktuellen Altersrente. Kinderrente Die Halbwaisen- und IV-Kinderrente beträgt 12% des versicherten Lohnes. Der Anspruch besteht für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sofern sich das Kind in Ausbildung befindet, dauert der Anspruch längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Sparguthaben (Freizügigkeitsleistung) Das Sparguthaben zeigt das bisher ersparte Alterskapital und entspricht der Summe aller bis zum Stichtag gutgeschriebenen Spargutschriften, den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen und freiwilligen Einlagen einschliesslich der Zinsen. Spargutschrift Die jährliche Spargutschrift auf das persönliche Sparguthaben beträgt einheitlich 18.5% des versicherten Lohnes und entspricht den geleisteten Sparbeiträgen. Freizügigkeitsleistung nach BVG Das BVG-Alterskapital zeigt die Höhe des Sparguthabens, wenn nur die Mindestleistungen nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) versichert wären. Versicherungsausweis