Unbezahlter Urlaub
Ein unbezahlter Urlaub von mehr als 30 Tagen hat Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Ihr Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, der Zuger Pensionskasse einen befristeten und bewilligten, unbezahlten Urlaub von mehr als einem Monat zu melden. Sie erhalten daraufhin von uns eine Anfrage, ob Sie den Versicherungsschutz für die Risiken Tod und Invalidität während der Urlaubsdauer weiterführen wollen. Ihren Entscheid können Sie uns mit der beigelegten Briefkopie schriftlich bekannt geben. Bei Interesse stellen wir Ihnen die Versicherungspolice zu. Die Prämie beträgt 4% Ihres versicherten Lohnes pro rata für die Zeit des unbezahlten Urlaubs. Die Nachdeckungszeit von einem Monat wird bei der Prämienberechnung nicht berücksichtigt.Versicherte Personen, die auf den Abschluss einer Risikoversicherung verzichten, entbinden uns ausdrücklich von jeglichen Versicherungsleistungen bei Invalidität und Tod.
Spargutschriften
Während der Zeit des unbezahlten Urlaubs verbleibt Ihr persönliches Sparguthaben in der Zuger Pensionskasse und wird verzinst. Während der Dauer der Risikoversicherung erfolgen keine Spargutschriften auf Ihr persönliches Sparguthaben.
