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Todesfall
Nach Ende der Lohnfortzahlung haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Leistungen der Zuger Pensionskasse (Rente oder Todesfallkapital). Bitte informieren Sie uns innert 10 Tagen über den Tod einer versicherten Person und nennen Sie uns alle hinterbliebenen Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 25 Jahren und noch in Ausbildung.