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Teuerungsausgleich auf Renten

Rentnerinnen und Rentner erhalten auf ihren Renten eine Teuerungszulage, soweit dies die finanzielle Lage der Zuger Pensionskasse erlaubt. Die Höhe der Teuerungszulage wird jährlich vom Vorstand der Zuger Pensionskasse festgelegt.

Hinterlassenen- und Invalidenrenten werden mindestens nach den Bestimmungen des BVG der Preisentwicklung angepasst.

Für das Jahr des Rentenbeginns wird keine Teuerungszulage ausbezahlt, sofern der versicherte Lohn bereits der Teuerung angepasst wurde.