Pensionierung
Der Standardvorsorgeplan beruht auf dem Altersrücktritt nach vollendetem 65. Altersjahr. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber ist eine flexible Pensionierung bereits ab dem 60. Altersjahr möglich. Der Anspruch auf eine lebenslängliche Altersrente entsteht mit der Beendigung der Erwerbstätigkeit, frühestens jedoch nach Vollendung des 60. Altersjahres. Eine Teilpensionierung ist ab einer Arbeitszeitreduktion von mindestens 20% möglich.Versicherte Personen haben zudem die Möglichkeit, eine Überbrückungsrente zu beziehen, wenn sie vor dem ordentlichen AHV-Alter eine Altersrente beziehen. Die Finanzierung der Überbrückungsrente erfolgt durch eine Kürzung der lebenslänglichen, ordentlichen Altersrente.
Berechnung der Altersrente
Die Höhe der jährlichen Altersrente entspricht dem Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung, multipliziert mit dem altersabhängigen Umwandlungssatz Versicherte Personen erhalten einen Monat vor ihrem Pensionierungsdatum die detaillierte Berechnung ihrer zukünftigen Altersrente, zusammen mit dem Formular «Auszahlung Rente /Alterskapital». Bitte dieses Formular vollständig ausfüllen und an die Zuger Pensionskasse retournieren.
Die Auszahlung der Altersrente erfolgt in den ersten 10 Tagen des Monats auf das gewünschte Bank- oder Postkonto in der Schweiz. Altersguthaben werden Ende Monat, auf den Zeitpunkt der Pensionierung, ausbezahlt.
Die Höhe der jährlichen Altersrente entspricht dem Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung, multipliziert mit dem altersabhängigen Umwandlungssatz Versicherte Personen erhalten einen Monat vor ihrem Pensionierungsdatum die detaillierte Berechnung ihrer zukünftigen Altersrente, zusammen mit dem Formular «Auszahlung Rente /Alterskapital». Bitte dieses Formular vollständig ausfüllen und an die Zuger Pensionskasse retournieren.
Die Auszahlung der Altersrente erfolgt in den ersten 10 Tagen des Monats auf das gewünschte Bank- oder Postkonto in der Schweiz. Altersguthaben werden Ende Monat, auf den Zeitpunkt der Pensionierung, ausbezahlt.
Rente oder Kapitalbezug
Versicherte können bei der Pensionierung zwischen einer lebenslänglichen Rente oder dem Bezug des Alterskapitals wählen (max. 50%). Wer sich für den Kapitalbezug entscheidet, sollte sich rechtzeitig und gründlich mit allen finanziellen Aspekten der Pensionierung beschäftigen. Das unwiderrufliche Begehren auf Bezug des Alterskapitals muss spätestens 6 Monate vor der Entstehung des Anspruchs schriftlich bei der Zuger Pensionskasse eingereicht werden. Verheiratete Versicherte müssen das Gesuch gemeinsam unterzeichnen.
Versicherte können bei der Pensionierung zwischen einer lebenslänglichen Rente oder dem Bezug des Alterskapitals wählen (max. 50%). Wer sich für den Kapitalbezug entscheidet, sollte sich rechtzeitig und gründlich mit allen finanziellen Aspekten der Pensionierung beschäftigen. Das unwiderrufliche Begehren auf Bezug des Alterskapitals muss spätestens 6 Monate vor der Entstehung des Anspruchs schriftlich bei der Zuger Pensionskasse eingereicht werden. Verheiratete Versicherte müssen das Gesuch gemeinsam unterzeichnen.
