Glossar
A
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Autonome Kasse
Vorsorgeeinrichtung, welche neben der Anlage des Vermögens auch die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität selber vornimmt.
B
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Barwert
Geldbetrag, der in einem bestimmten Zeitpunkt dem Wert von künftigen Leistungen oder Beiträgen entspricht.
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Beitragsprimatkasse
Die Beitragshöhe wird reglementarisch in Höhe einer Bezugsgrösse (z.B. versicherter Lohn) festgelegt, und die Höhe der Altersleistung wird aufgrund des Sparguthabens beim Altersrücktritt ermittelt.
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BVG
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Das BVG ist am 1. Januar 1995 in Kraft getreten.
D
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Deckungsgrad
Das Vermögen der Zuger Pensionkasse in Prozent des Vorsorgekapitals.
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Deckungskapital
Das zur Finanzierung der Leistungen erforderliche Kapital.
F
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Freizügigkeitskonto
Bankkonto zur Aufnahme und Erhaltung der Freizügigkeitsleistung.
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Freizügigkeitsleistung
Betrag, der dem Versicherten beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung zusteht. Entspricht seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes bei Kassen mit Leistungsprimat dem Barwert der erworbenen Leistungen; bei Kassen mit Beitragsprimat dem Altersguthaben.
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Freizügigkeitspolice
Versicherungspolice zur Aufnahme und Erhaltung der Freizügigkeitsleistung.
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Freizügigkeitsstiftung
Freizügigkeitsstiftungen dienen dem Zweck, Freizügigkeitsvermögen von einzelnen Arbeitnehmern, die ihre Freizügigkeitsleistung weder bei der alten Vorsorgeeinrichtung belassen noch bei einer neuen einbringen können, zu verwalten.
K
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Kapitaldeckungsverfahren
Ausrichtung der Leistungen aus einem während der Versicherungsdauer gebildeten Vorsorgekapital.
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Koordinationsabzug
Der Koordinationsabzug beträgt 25% und wird begrenzt auf 7/8 der maximalen AHV-Altersrente (entspricht dem BVG-Koordinationsabzug).
L
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Leistungsprimatkasse
Die Art und Höhe der Vorsorgeleistung wird reglementarisch in Prozenten einer Bezugsgrösse (z.B. versicherter Lohn) festgelegt und daraus abgeleitet, die Höhe der Beiträge ermittelt.
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Lohn, anrechenbarer
Der anrechenbare Lohn entspricht dem AHV-pflichtigen Jahreslohn. Er wird erstmals bei der Aufnahme in die Kasse und danach auf Beginn jedes Kalenderjahres festgesetzt.
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Lohn, versicherter
Lohnanteil, auf dem die Beiträge und die Risikoleistungen bei ihrer Fälligkeit berechnet werden. Er entspricht dem anrechenbaren Lohn abzüglich Koordinationsabzug.
P
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Parität
Zahlenmässig gleich starke Vertretung der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden im Stiftungsrat.
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Performance
Die Performance informiert Sie über die Erträge der entsprechenden Anlage nach Abzug der Kosten, z.B. Zinsen, Dividenden, Meitzinserträge, Kursgewinne und Kursverluste.
S
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Sicherheitsfonds
Der Sicherheitsfonds garantiert die Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen bei deren Zahlungsunfähigkeit bis zu einem gesetzlich definierten Maximalanspruch. Er richtet zudem Leistungen an Kassen mit ungünstiger Altersstruktur des Versichertenbestandes aus.
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Sparguthaben
Entspricht der Summe aller bis zum Stichtag gutgeschriebenen Spargutschriften, eingebrachten Freizügigkeitsleistungen und freiwilligen Einlagen einschliesslich der Zinsen.
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Spargutschriften
Gutschriften auf das Sparguthaben der Versicherten, ausgedrückt in Prozenten des versicherten Lohnes. Die Ansätze sind altersabhängig oder einheitlich und entsprechen den Sparbeiträgen.
T
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Todesfallkapital
Einmalige Leistung, welche die Vorsorgeeinrichtung im Todesfall eines Versicherten den Anspruchsberechtigten bar ausbezahlt.
U
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Überbrückungsrente
Temporäre Renten, die in der Zeit zwischen der Pensionierung und dem Einsetzen der AHV gewährt werden.
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Umlageverfahren
Ausrichtung der Leistungen aus den in derselben Periode erhobenen Beiträgen. Im Grundsatz das bei der AHV/IV zur Anwendung gelangende Finanzierungssystem.
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Umwandlungssatz
Prozentsatz zur Berechnung der jährlichen Rente aufgrund des vorhandenen Sparguthabens.
W
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Wohneigentumsförderung
Im Rahmen des BVG vorgesehene Möglichkeit zum Vorbezug resp. zur Verpfändung von Vorsorgeleistungen zum Erwerb von Wohneigentum.