Finanzierung
Die Durchführung der beruflichen Vorsorge ist eine gemeinsame Aufgabe der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Finanzierung erfolgt nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Derjenige Teil der Beiträge, der für die Finanzierung der Altersleistungen bestimmt ist (die Spargutschriften), wird angespart und für jeden Versicherten separat ausgewiesen (Sparguthaben). Im Zeitpunkt der Pensionierung ist ein Altersguthaben vorhanden, das in eine Rente umgewandelt wird oder teilweise als Kapitalleistung bezogen werden kann.Der versicherte Lohn entspricht dem AHV-Jahreslohn, vermindert um den Koordinationsabzug. Dieser beträgt 25% und wird begrenzt auf 7/8 der maximalen AHV-Altersrente von derzeit CHF 24 360.-. Beispiel: Bei einem AHV-Jahreslohn von CHF 80 000.- beträgt der versicherte Lohn CHF 60 000.-.
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen altersunabhängige Einheitsbeiträge. Die monatlichen Beiträge für die Alters- und Risikoversicherung berechnen sich in Prozenten des versicherten Lohnes. Der Arbeitnehmerbeitrag beläuft sich bis Ende 2012 auf 9.3%, ab Anfang 2013 auf 8.8%. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt bis Ende 2012 14.7%, ab Anfang 2013 noch 13.7%. Die jährliche Spargutschrift auf das persönliche Sparguthaben beträgt im Standardvorsorgeplan einheitlich 18.5% des versicherten Lohnes und entspricht den geleisteten Sparbeiträgen.