Arbeitsunfähigkeit / Invalidität
Arbeitnehmende, die nach einem schweren Unfall oder einer Krankheit für längere Zeit arbeitsunfähig bleiben, haben ein deutlich erhöhtes Invaliditätsrisiko. Je länger sie dem Arbeitplatz fern bleiben, desto schwieriger wird die berufliche Wiedereingliederung. Als Arbeitgeber können Sie die Wiedereingliederung betroffener Mitarbeitenden positiv beeinflussen. Weisen Sie diese auf unser unentgeltliches und freiwilliges Case-Management-Angebot hin und melden Sie uns frühzeitig betroffene Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.Case Management – eine weitsichtige Investition
Case Management hat das Ziel, eine Ausgliederung aus dem Erwerbsleben und somit eine Invalidisierung einer arbeitsunfähigen Person zu verhindern. Unser Case Management Angebot unterstützt betroffene Mitarbeitende und Arbeitgeber im Ereignisfall bei der Bewältigung der schwierigen Gesamtsituation. Dabei wird nicht die betroffene Person gemanagt, sondern die aussergewöhnliche Situation, in der sich diese befindet. Unabhängige Case Manager helfen, Unsicherheiten über Zuständigkeiten zu vermeiden, administrative Leerläufe zu verhindern und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu fördern. Im ausdrücklichen Einverständnis der versicherten Person werden notwendige Massnahmen zur Förderung der medizinischen, sozialen und beruflichen Wiedereingliederung eingeleitet.
Das Betreuungsangebot ist freiwillig. Die Durchführung des Case Managements erfolgt durch den unabhängigen Case Management-Anbieter PKRück. Der Beitrag der Zuger Pensionskasse liegt darin, dass sie die anfallenden Kosten vollumfänglich übernimmt.
Lohnfortzahlung des Arbeitgebers
Versicherte haben im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls Anspruch auf die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Die Invalidenrente der Zuger Pensionskasse beginnt mit dem Ende der Lohn- oder Krankentaggeldzahlung.
Anspruch auf Invalidenrente haben Versicherte, die im Sinne der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) rentenberechtigt sind und bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, bei der Zuger Pensionskasse versichert waren. Massgebend für die Anerkennung der Invalidität ist der Entscheid der IV.
Vorsorgeleistungen bei Invalidität
Versicherte haben im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls Anspruch auf die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Die Invalidenrente der Zuger Pensionskasse beginnt mit dem Ende der Lohn- oder Krankentaggeldzahlung.
Anspruch auf Invalidenrente haben Versicherte, die im Sinne der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) rentenberechtigt sind und bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, bei der Zuger Pensionskasse versichert waren. Massgebend für die Anerkennung der Invalidität ist der Entscheid der IV.
Vorsorgeleistungen bei Invalidität
