Vorsorgeleistungen im Überblick
Die Zuger Pensionskasse ist eine
Beitragsprimatkasse. Die Vorsorgeleistungen richten sich grundsätzlich nach der Höhe der von den Versicherten und ihren Arbeitgebern einbezahlten
Beiträge. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) definiert Mindestleistungen für das Alter, bei Tod und Invalidität. Die Vorsorgeeinrichtungen sind frei, über das vom Gesetz geforderte Minimum hinauszugehen. Man spricht dann von überobligatorischen Leistungen. Die Zuger Pensionskasse gewährt grundsätzlich überobligatorische Leistungen.